43 KLs 2/07•Landgericht Dortmund, 2009-07-17, 43 KLs 2/07
Full text
Landgericht Dortmund — 43 KLs 2/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-17
Aktenzeichen: 43 KLs 2/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0717.43KLS2.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 43. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -
Tenor
Die Angeklagten werden wegen Betruges jeweils zu
einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer
gelten jeweils ein Jahr und acht Monate der
gegen die Angeklagten verhängten Freiheitsstrafen
als vollstreckt.
Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens
zu tragen.
- Angewandte Vorschriften: § 263 StGB in der zur
Tatzeit geltenden Fassung, § 25,Abs. 2 StGB -
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