2 O 130/08•Landgericht Dortmund, 2009-03-26, 2 O 130/08
Landgericht Dortmund, 2009-03-26, 2 O 130/08
2 O 130/08Cantonal CourtMar 26, 2009
Regest
Eine posttraumatische Belastungsstörung nach Einquetschung durch einen Gabelstapler bis zur Bewusstlosigkeit unterfällt dem Leistungsausschluss nach Ziff. 5.2.6 AUB 2000
Full text
Landgericht Dortmund — 2 O 130/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-26
Aktenzeichen: 2 O 130/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0326.2O130.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
Eine posttraumatische Belastungsstörung nach Einquetschung durch einen Gabelstapler bis zur Bewusstlosigkeit unterfällt dem Leistungsausschluss nach Ziff. 5.2.6 AUB 2000
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Betrag von 29.500,00 € die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.