Landgericht Dortmund, 2009-03-12, 4 S 130/08

4 S 130/08Cantonal CourtMar 12, 2009

Full text

Landgericht Dortmund — 4 S 130/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-12

Aktenzeichen: 4 S 130/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0312.4S130.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.07.2008 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Firma D,

vertreten durch die Geschäftsführerin F 534,55 € (in Worten:

fünfhundertvierunddreißig 55/100 Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2007 zu

zahlen.

Darüber hinaus wird die Beklagte verurteilt, 43,22 € an die

Prozessbevollmächtigten des Klägers zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.