21 O 190/06•Landgericht Dortmund, 2009-03-11, 21 O 190/06
Full text
Landgericht Dortmund — 21 O 190/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-11
Aktenzeichen: 21 O 190/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0311.21O190.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.143,25 € (in Worten: achttausendeinhundertdreiundvierzig 25/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.08.96 zu zahlen Zug- um Zug gegen Übertragung etwaiger Ansprüche des Klägers aus dem Zeichnungsschein des atypischen Gesellschafters an der Firma G in X vom 11.01.2002.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte dem Kläger aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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