8 O 68/08•Landgericht Dortmund, 2008-09-26, 8 O 68/08
Full text
Landgericht Dortmund — 8 O 68/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-26
Aktenzeichen: 8 O 68/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0926.8O68.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.500,00 € (i. W.: ei-nunddreißigtausendfünfhundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Dem Beklagten bleibt die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
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