2 O 20/08•Landgericht Dortmund, 2008-05-29, 2 O 20/08
Landgericht Dortmund, 2008-05-29, 2 O 20/08
2 O 20/08Cantonal CourtMay 29, 2008
Regest
1. Grundsätzlich kann der Berufsunfähigkeitsversicherer im bedingungsgemäßen Nachprüfungsverfahren einem selbständig Berufstätigen eine nach dem Leistungsanerkenntnis eröffnete und wahrgenommene Umorganisation des Geschäftsbetriebes entgegenhalten. 2. Eine Einkommensminderung um ca. 24 % wahrt bei einem durchschnittlichen Einkommen von weniger als 1000 € monatlich nicht die Lebensstellung des Versicherten.
Full text
Landgericht Dortmund — 2 O 20/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-29
Aktenzeichen: 2 O 20/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0529.2O20.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
-
Grundsätzlich kann der Berufsunfähigkeitsversicherer im bedingungsgemäßen Nachprüfungsverfahren einem selbständig Berufstätigen eine nach dem Leistungsanerkenntnis eröffnete und wahrgenommene Umorganisation des Geschäftsbetriebes entgegenhalten.
-
Eine Einkommensminderung um ca. 24 % wahrt bei einem durchschnittlichen Einkommen von weniger als 1000 € monatlich nicht die Lebensstellung des Versicherten.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
dem Kläger ab 01.11.2007 aus der Berufsunfähigkeits-
zusatzversicherung Nr. ###### eine monatliche Rente
in Höhe von 843,68 € (i. W. achthundertdreiundvierzig
68/100 Euro) bis zum 01.02.2016 zu zahlen, zahlbar
im Voraus,
den Kläger ab dem 01.11.2007 von der Beitragszahlung für
die Haupt- und Zusatzversicherung zur Vers.-Nr. #######
bis zum 01.02.2016 freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert
von bis zu 40.000,00 € der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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