21 O 323/06•Landgericht Dortmund, 2007-02-23, 21 O 323/06
Full text
Landgericht Dortmund — 21 O 323/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-23
Aktenzeichen: 21 O 323/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0223.21O323.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2005 und weitere 820, 15 € nebst Zinsen aus 820,15 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.01.2007 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche künftig entstehenden , derzeit noch nicht absehbaren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 10.07.2005 im Rahmen der Haftungshöchstbeträge gemäß § 37 LuftVG zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen:
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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