3 O 391/05•Landgericht Dortmund, 2006-04-07, 3 O 391/05
Full text
Landgericht Dortmund — 3 O 391/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-07
Aktenzeichen: 3 O 391/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:0407.3O391.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug um Zug
gegen Übertragung der Gesellschaftsanteile an der
Grundstücks- Vermögens- und Verwaltungs-GbR
T,
G-Str. 38, T2 und Abtretung der
Schadensersatzansprüche gegen die X Wohnungs-
baugesellschaft mbH und Herrn M
einen Betrag in Höhe von 10.005,73 € (i.W. zehntausend-
fünf 73/100 Euro) nebst Zinsen ab 30.08.2005 zu zahlen
sowie die Rechte aus der Lebensversicherung der B Lebensversicherungs AG Nr. ################
an den Kläger rückabzutreten.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte keine Ansprüche aus
dem Darlehensvertrag Nr. 439 681 308 gegen den Kläger hat.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
20.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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