3 O 840/04•Landgericht Dortmund, 2005-07-08, 3 O 840/04
Full text
Landgericht Dortmund — 3 O 840/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-08
Aktenzeichen: 3 O 840/04
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0708.3O840.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
-
Es wird festgestellt, dass der Beklagten keine Ansprüche aus dem Darlehensvertrag vom 10.07.1995 / 20.07.1995 zustehen.
-
Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Abtretung des An-teils an der Grundstücks-Vermögens- und Verwaltungs GbR T
a)
an die Kläger zur gesamten Hand 10.027,00 € (zehntausendsieben undzwanzig Euro) nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszins satz nach § 247 BGB seit dem 15.10.2004 zu bezahlen,
b)
an die Kläger alle zur Sicherung des Darlehensvertrages vom 10.07.1995 / 20.07.1995 an die Beklagte abgetretenen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die ihnen aus den mit der N Lebensversi-cherung AG unter den dortigen Versicherungsnummern 2.8117628.06 und 2.8117532.33 zustehenden Ansprüche für den Lebens- und To-desfall sowie auch für den Fall, dass die Risiken Unfall, Berufsunfähig-keit und Invalidität mitversichert sind, rückabzutreten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte nach einem Streit-wert von 20.044,93 €.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.