19 O 7/02•Landgericht Dortmund, 2002-01-24, 19 O 7/02
Full text
Landgericht Dortmund — 19 O 7/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-24
Aktenzeichen: 19 O 7/02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:0124.19O7.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten – oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt, jedoch aufgrund dieser Verfügung höchstens zwei Jahre, untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Werbeankündigungen oder sonstigen öffentlichen Mitteilung zu werben mit einer Verkaufsveranstaltung wie folgt:
„Halbpreis-Aktion
von…bis…
Brot, Brötchen, Konditorei- und Backwaren
alles zum halben Preis
zum Beispiel
Brötchen statt 0,23 EURO nur 0,11 EURO
Mehrkornbrötchen statt 0,40 EURO nur 0,20 EURO
Kassler 1250 g statt 2,50 EURO nur 1,25 EURO
Bienenstich gr. St. statt 1,60 EURO nur 0,80 EURO
…gleiche Qualität zum halben Preis solange der Vorrat reicht!“
und/oder eine derart angekündigte Verkaufsveranstaltung durchzuführen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 8000 € festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.