17 O 118/98•Landgericht Dortmund, 2000-12-21, 17 O 118/98
Full text
Landgericht Dortmund — 17 O 118/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-21
Aktenzeichen: 17 O 118/98
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:1221.17O118.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Parteien schlossen sodann folgenden
V e r g l e i c h:
- Die Beklagten verpflichten sich als Gesamtschuldner, an
den Kläger einen Betrag in Höhe von 150.000,00 DM zu zahlen.
- Mit der Zahlung dieses Betrages sind sämtliche Ansprüche
des Klägers aus und in Verbindung mit der Behandlung seines
Rektumkarzinoms und den damit einhergegangenen Krankenhausaufenthalten
in 1997 im Krankenhaus der Beklagten zu 1.
gegen die Beklagten und sämtliche etwaigen in ihrem Auftrag
tätig gewordenen Personen endgültig abgegolten und erledigt,
gleichgültig,ob bekannt oder unbekannt und ob in die Vorstellung
der Parteien aufgenommen oder nicht.
- Die Kosten des Rechtsstreits, und des Vergleichs tragen die
Beklagten als Gesamtschuldner.
-vorgelesen und genehmigt-
Sodann wurde der B e s c h l u s s verkündet:
Der Streitwert für den Rechtsstreit und der Gegenstandswert
für den Vergleich werden auf 220.000,00 DM festgesetzt.
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