15 O 212/98•Landgericht Dortmund, 1999-12-02, 15 O 212/98
Full text
Landgericht Dortmund — 15 O 212/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-02
Aktenzeichen: 15 O 212/98
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1999:1202.15O212.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner
an den Kläger 13.598,86 DM (i.W. dreizehntausend-
fünfhundertachtundneunzig 86/100 Deutsche Mark)
nebst 4 % Zinsen seit dem 27.10.1998 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten
zu 75 % und dem Kläger zu 25 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,
für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 17.600,00 DM.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung
durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in
Höhe von 950,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte
zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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