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14d O 25/24•Landgericht Düsseldorf, 2025-07-03, 14d O 25/24
Entscheidungsdatum: 2025-07-03
Aktenzeichen: 14d O 25/24
ECLI: ECLI:DE:LGD:2025:0703.14D.O25.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 d. Zivilkammer
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts U. vom 00.00.0000, Geschäftsnummer N01, bleibt insoweit aufrechtzuerhalten, als die Beklagte in diesem zur Zahlung von 16.135,65 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 13.643,55 EUR seit dem 00.00.0000 und aus einem weiteren Betrag in Höhe von 2.492,10 EUR seit dem 00.00.0000 verpflichtet wurde.
Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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