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14c O 14/25•Landgericht Düsseldorf, 2025-05-08, 14c O 14/25
Entscheidungsdatum: 2025-05-08
Aktenzeichen: 14c O 14/25
ECLI: ECLI:DE:LGD:2025:0508.14C.O14.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 c. Zivilkammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 21.02.2025 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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