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36 O 22/24 [EnW]•Landgericht Düsseldorf, 2024-11-14, 36 O 22/24 [EnW]
36 O 22/24 [EnW]Cantonal CourtNov 14, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-14
Aktenzeichen: 36 O 22/24 [EnW]
ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:1114.36O22.24ENW.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.558,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 00.00.0000 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 87% und die Klägerin zu 13%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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