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19 OH 20/22•Landgericht Düsseldorf, 2024-09-19, 19 OH 20/22
Entscheidungsdatum: 2024-09-19
Aktenzeichen: 19 OH 20/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:0919.19OH20.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß §§ 127, 130 GNotKG wird die Kostenrechnung des Notars vom 27.05.2021 (RE-Nr. N01) aufgehoben.
Der Notar wird angewiesen, die Kostenrechnung unter Zugrundelegung eines Geschäftswerts von 5.977.004,00 EUR bei der Berechnung der Gebühren nach den Nummern 21100 und 22110 KV GNotKG neu zu erstellen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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