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15 O 161/23•Landgericht Düsseldorf, 2024-08-26, 15 O 161/23
Entscheidungsdatum: 2024-08-26
Aktenzeichen: 15 O 161/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:0826.15O161.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil vom 28. September 2023 wird aufrechterhalten.
Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 28. September 2023 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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