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16 O 70/23•Landgericht Düsseldorf, 2024-07-29, 16 O 70/23
Entscheidungsdatum: 2024-07-29
Aktenzeichen: 16 O 70/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:0729.16O70.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 188,54 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.04.2023 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 90,96 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.04.2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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