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15 O 161/23•Landgericht Düsseldorf, 2023-09-28, 15 O 161/23
Entscheidungsdatum: 2023-09-28
Aktenzeichen: 15 O 161/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0928.15O161.23.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt,
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 15.800,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. Juni 2023 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Rechtsverfolgungskosten seines Rechtsanwalts W. in Höhe von 1.134,55 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).
Der Streitwert wird auf 15.800,00 EUR festgesetzt.
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