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12 O 254/22•Landgericht Düsseldorf, 2023-09-20, 12 O 254/22
Entscheidungsdatum: 2023-09-20
Aktenzeichen: 12 O 254/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0920.12O254.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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