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12 O 83/22•Landgericht Düsseldorf, 2023-07-19, 12 O 83/22
Entscheidungsdatum: 2023-07-19
Aktenzeichen: 12 O 83/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0719.12O83.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit iHv 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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