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14d O 19/21•Landgericht Düsseldorf, 2023-03-09, 14d O 19/21
Entscheidungsdatum: 2023-03-09
Aktenzeichen: 14d O 19/21
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0309.14D.O19.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 d. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages leistet.
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