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14c O 87/22•Landgericht Düsseldorf, 2023-02-16, 14c O 87/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-16
Aktenzeichen: 14c O 87/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0216.14C.O87.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14c. Zivilkammer
I.
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 21.10.2022 wird gegenüber der Antragsgegnerin zu 1) im Umfang des Tenors zu I. bestätigt.
Gegenüber der Antragsgegnerin zu 2) wird die einstweilige Verfügung vom 21.10.2022 aufgehoben und der hierauf gerichtete Antrag zurückgewiesen.
II.
Die Kostenentscheidung wird wie folgt neu gefasst:
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin zu 1) je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 1) trägt diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 2) trägt die Antragstellerin.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Antragstellerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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