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7 O 288/18•Landgericht Düsseldorf, 2022-10-05, 7 O 288/18
Entscheidungsdatum: 2022-10-05
Aktenzeichen: 7 O 288/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:1005.7O288.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil vom 25.02.2022 wird aufrechterhalten.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Der Klägerin werden auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 25.02.2022 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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