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10 KLs 2/22•Landgericht Düsseldorf, 2022-09-19, 10 KLs 2/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-19
Aktenzeichen: 10 KLs 2/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0919.10KLS2.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Untreue zu einer Freiheitstrafe von
einem Jahr und sechs Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Strafe gilt im Umfang von zwei Monaten als vollstreckt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte.
Angewandte Vorschriften:
§§ 266 Abs. 1 Alt. 1, Abs. 2, 263 Abs. 3 S. 1, S. 2 Nr. 2 Alt. 1, 56 StGB.
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