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36 O 6/21•Landgericht Düsseldorf, 2022-06-24, 36 O 6/21
Entscheidungsdatum: 2022-06-24
Aktenzeichen: 36 O 6/21
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0624.36O6.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Es wird festgestellt, dass die Vertriebsverträge der Parteien für den Standort E und den Standort F durch außerordentliche Kündigung des Klägers vom X zum X beendet wurden.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug zu erteilen, wobei
Name und Anschrift des Kunden,
Datum des jeweiligen, mit dem Kunden geschlossenen Vertrages (bei mehreren Verträgen sind alle Daten für jeden Vertrag einzeln anzugeben),
Datum des Einganges des Auftrages bei der Beklagten,
Datum der Freischaltung des Dienstes bzw. der Karte (Vertragsannahme),
Angabe, zu welchem Basispreis pro Monat der Vertrag abgeschlossen wurde,
Angabe des exakten Tarifcodes/Priceplancodes und der exakten Tarifbezeichnung,
Bei Privatkundentarifen zusätzlich die Angabe, ob eine Klassifizierung als Standardkunde, Geschäftskunde oder Employee der Rabattstufe 1, ein junge Leute-, Studenten-, Behinderten- oder SOHO-Rabatt vorliegt,
Bei Geschäftskundentarifen zusätzlich die Angabe der RV-Nummer,
Bei Zusatzdiensten (Optionen) zusätzlich die Angabe, ob Laufzeiten unter oder über 23 Monate vermittelt wurden,
Bei LTE-Konditionen zusätzlich die Angabe der Internet-Klassifizierung (3.600-50.000),
Bei DSL-Konditionen zusätzlich die Angabe der Internet-Klassifizierung (DSL 6-250) und der TV-Klassifizierung,
Bei DLS Red Business & Phone Konditionen zusätzlich die Angabe der Red-Business-Klassifizierung (Phone s-Phone XXL),
Bei CallYa/CallNow Produkten zusätzlich die Angabe der Aufladeschwelle (15-45 €),
Höhe der von dem Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen,
im Falle von Kündigungen einschließlich Widerrufen und Rücktritten die Angabe des Zeitpunkts des Ausspruchs der Kündigung/des Widerrufs/des Rücktritts, von wem sie/er erklärt wurde und der Beendigungszeitpunkt des Vertrages sowie die Art der durchgeführten Bestandserhaltungsmaßnahmen,
im Falle von Stornierungen, Vertragsaufhebungen und Annullierungen:
das jeweilige Datum der Stornierung/Vertragsaufhebung/ Annullierung
die Art der durchgeführten Bestandserhaltungsmaßnahmen und die Gründe für die Stornierung/Vertragsaufhebung/Annullierung;
hinsichtlich der GigaBase-Provisionen mitzuteilen ist, welche Verträge von dem Kläger in der Zeit vom X bis X an Kunden vermittelt wurden; die Auskunft hat folgende Informationen zu enthalten:
Name und Anschrift des Kunden,
Datum des jeweiligen, mit dem Kunden geschlossenen Vertrages (bei mehreren Verträgen sind alle Daten für jeden Vertrag einzeln anzugeben),
Datum der Vertragsannahmeerklärung des Unternehmens,
Vertragsnummer,
Art und Inhalt der beauftragten Leistung,
Laufzeit des abgeschlossenen Vertrags,
Höhe der von dem Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen.
-hinsichtlich Vertragsverlängerungen oder Folgeverträge mitzuteilen ist, welche Verträge ab dem X bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung die Beklagte mit vom Kläger bis zum X geschaffenen Kundenverbindungen geschlossen hat. Die Auskunft hat folgende Informationen zu enthalten:
Name und Anschrift des Kunden,
Datum des jeweiligen, mit dem Kunden geschlossenen Vertrages (bei mehreren Verträgen sind alle Daten für jeden Vertrag einzeln anzugeben),
Datum des Einganges des Auftrages bei der Beklagten,
Datum der Freischaltung des Dienstes bzw. der Karte (Vertragsannahme),
Angabe, zu welchem Basispreis pro Monat der Vertrag abgeschlossen wurde,
Angabe des exakten Tarifcodes und der exakten Tarifbezeichnung,
Angabe, ob es sich um ein Privatkunden- oder Geschäftskundenvertrag handelt,
Laufzeit des abgeschlossenen Vertrages,
Höhe der von dem Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen,
im Falle von Kündigungen einschließlich Widerrufen und Rücktritten die Angabe des Zeitpunktes des Ausspruchs der Kündigung/des Widerrufs/des Rücktritts, von wem sie/er erklärt wurde und der Beendigungszeitpunkt des Vertrages sowie die Art der durchgeführten Bestandserhaltungsmaßnahmen,
im Falle von Stornierungen, Vertragsaufhebungen und Annullierungen:
das jeweilige Datum der Stornierung/Vertragsaufhebung/Annullierung
die Art der durchgeführten Bestandserhaltungsmaßnahmen und
die Gründe für die Stornierung/Vertragsaufhebung/Annullierung.
Im Übrigen wird die Klage zu den Klageanträgen I.1, I.2, I.3 und II (Buchauszüge) abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 €.
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