Landgericht Düsseldorf, 2022-05-19, 017 KLs 2/21

017 KLs 2/21Cantonal CourtMay 19, 2022

Full text

Landgericht Düsseldorf — 017 KLs 2/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-19

Aktenzeichen: 017 KLs 2/21

ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0519.017KLS2.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte IG wird wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von

einem Jahr

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte CH wird wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Freiheitsstrafe

von sieben Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Aufgrund einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung gelten von den Freiheitsstrafen der Angeklagten jeweils vier Monate als vollstreckt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des Revisionsverfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: Bzgl. des Angeklagten IG §§ 266 Abs. 1, 25 Abs. 1, 56 StGB; bzgl. des Angeklagten CH §§ 266 Abs. 1, 27 Abs. 1, 49, 56 StGB

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