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2b O 100/21•Landgericht Düsseldorf, 2022-05-18, 2b O 100/21
Entscheidungsdatum: 2022-05-18
Aktenzeichen: 2b O 100/21
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0518.2B.O100.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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