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22 S 352/19•Landgericht Düsseldorf, 2022-04-11, 22 S 352/19
Entscheidungsdatum: 2022-04-11
Aktenzeichen: 22 S 352/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0411.22S352.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Auf die Berufung der Kläger wird das am 24.09.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 21 C 49/19) abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 800,00 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2018 zu zahlen und die Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 413,64 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Kosten der Streithilfe trägt die Streithelferin selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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