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22 S 445/21•Landgericht Düsseldorf, 2022-02-21, 22 S 445/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-21
Aktenzeichen: 22 S 445/21
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0221.22S445.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.08.2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 45 C 8/20) abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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