Landgericht Düsseldorf, 2021-11-25, 14c O 4/21

14c O 4/21Cantonal CourtNov 25, 2021

Full text

Landgericht Düsseldorf — 14c O 4/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-25

Aktenzeichen: 14c O 4/21

ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:1125.14C.O4.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14 c. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland faltbare Liegestühle wie nachfolgend abgebildet auch in anderen Farben - anzubieten oder anbieten zu lassen

II.

Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, angedroht.

III.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin durch Vorlage eines gegliederten Verzeichnisses Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über

Namen und Adresse ihres oder ihrer Lieferanten der Liegestühle gemäß Ziffer I., unter Vorlage der Rechnungen und Lieferscheine als Nachweis

sowie

den Umfang der von ihr gemäß Ziffer I. begangenen Verletzungshandlungen unter Angabe

der insgesamt von ihr eingekauften Stückzahlen, der insgesamt geleisteten Einkaufspreise sowie ggf. sonstiger Faktoren der Gestehungskosten, jeweils unter Vorlage der Einkaufsrechnungen sowie ggf. Belegen zu den Gestehungskosten, der insgesamt abgesetzten Stückzahlen und der insgesamt erzielten Verkaufspreise.

IV.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden Schaden zu ersetzen, der ihr durch die unter Ziffer I. bezeichneten Handlungen entstanden ist oder noch entstehen wird.

V.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 4.656,85 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.03.2021 zu zahlen.

VI.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

VII.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich Ziff. I. (Unterlassung) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 440.000,00 €, hinsichtlich Ziff. III. (Auskunft und Rechnungslegung) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,00 € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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