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11 KLs 9/19•Landgericht Düsseldorf, 2021-05-05, 11 KLs 9/19
Entscheidungsdatum: 2021-05-05
Aktenzeichen: 11 KLs 9/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0505.11KLS9.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Es wird angeordnet, dass ein Jahr der erkannten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung zu vollziehen ist.
Es werden das sichergestellte Handy Samsung S9 sowie ein Betrag von 17.410 Euro als Taterlös eingezogen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Angeklagten auferlegt.
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