Landgericht Düsseldorf, 2021-03-02, 4b O 105/19

4b O 105/19Cantonal CourtMar 2, 2021

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4b O 105/19 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-02

Aktenzeichen: 4b O 105/19

ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0302.4B.O105.19.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt,

dem Kläger Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen darüber, in welchem Umfang sie und/oder mit ihr verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) im In- und Ausland

  1. Produkte, die unter Anwendung der dem europäischen Patent EP X „Neuartiges Verfahren zur Herstellung von Aminosäuren-Derivaten“ (Anlage TRI1) mit dem erteilten Patentanspruch 1

Verfahren zur Herstellung von zu mindestens 95 % optisch reinem (R)-2-Acetamido-N-benzyl-3-methoxypropionamid (I), umfassend die folgenden Schritte:

(a) Trennen von 2-Acetamido-N-benzyl-3-methoxypropion-amid (II) in (R)-2-Acetamido-N-benzyl-3-methoxypropion-amid (I) und (S)-2-Acetamido-N-benzyl-3-methoxypropion-amid (III);

(b) Razemisieren des dadurch erhaltenen (S)-2-Acetamido-N-benzyl-3-methoxypropion-amids (III) in 2-Acetamido-N-benzyl-3-methoxypropion-amid (II) und

(c) weiteres Trennen des 2-Acetamido-N-benzyl-3-methoxypropion-amids (II) in die Verbindung der Formel (I) und die Verbindung der Formel (III)

zugrunde liegenden Diensterfindung

jeweils hergestellt, vertrieben und/oder in den Verkehr gebracht hat/haben

und zwar unter Angabe

a) der Herstellungsmengen, -zeiten,

b) der einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten, -preisen sowie der Namen und Anschriften der jeweiligen Abnehmer,

c) der pro Lieferung erzielten Netto- Einnahmen (Arzneimittelpreise ohne Mehrwertsteuer, ggfls. unter Angabe ausdrücklich spezifizierter Abzugspositionen),

wobei sämtliche Angaben aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Ländern zu erfolgen haben;

  1. Lizenz- oder sonstige Einnahmen und/oder wirtschaftliche Vorteile mit der Diensterfindung gemäß Antrag I.1. erzielt hat/haben, wobei die Vertragspartner mit Firma und Adresse sowie die Einnahmen/Vorteile nach Kalenderjahren anzugeben und Verträge in Kopie vorzulegen sind;

II. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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