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2a O 163/20•Landgericht Düsseldorf, 2020-11-18, 2a O 163/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-18
Aktenzeichen: 2a O 163/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:1118.2A.O163.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
für Waren aus dem Bereich des Dampfens (z.B. E-Zigaretten und/oder E-Pfeifen und/oder Teile, Zubehör und/oder Verbrauchsmaterialien für solche Waren) zu benutzen und/oder benutzen zu lassen, insbesondere solche Waren unter diesem Zeichen zu bewerben, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu diesen Zwecken zu besitzen, einzuführen und/oder auszuführen und/oder diese Handlungen von einem Dritten vornehmen zu lassen.
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