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3 O 19/19•Landgericht Düsseldorf, 2020-11-16, 3 O 19/19
Entscheidungsdatum: 2020-11-16
Aktenzeichen: 3 O 19/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:1116.3O19.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 04.11.2019 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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