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12 O 207/20•Landgericht Düsseldorf, 2020-11-11, 12 O 207/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-11
Aktenzeichen: 12 O 207/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:1111.12O207.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 03.09.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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