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14c O 21/19•Landgericht Düsseldorf, 2020-01-23, 14c O 21/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-23
Aktenzeichen: 14c O 21/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0123.14C.O21.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 c. Zivilkammer
I.Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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