20 S 185/18•Landgericht Düsseldorf, 2019-08-23, 20 S 185/18
Full text
Landgericht Düsseldorf — 20 S 185/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-23
Aktenzeichen: 20 S 185/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0823.20S185.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.10.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 38 C 149/18 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 521,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.07.2018 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin zu 62 % und die Beklagte zu 38 %. Die Kosten des Berufungsrechtszugs trägt die Klägerin zu 56 % und die Beklagte zu 44 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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