31 O 47/15•Landgericht Düsseldorf, 2019-07-25, 31 O 47/15
Full text
Landgericht Düsseldorf — 31 O 47/15 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-25
Aktenzeichen: 31 O 47/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0725.31O47.15.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Handelsvertreterverhältnis der Parteien nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 22.06.2015, sondern durch die fristlose Kündigung des Klägers vom 25.06.2015 beendet wurde .
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger77.976,68 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 66.962,41 € seit dem 2.9.2015 und aus 1.221,91 € ab dem 28.12.2018 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus9793,17 € seit dem 2.9.2015 zu zahlen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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