1 O 67/17•Landgericht Düsseldorf, 2019-02-05, 1 O 67/17
Full text
Landgericht Düsseldorf — 1 O 67/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-05
Aktenzeichen: 1 O 67/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0205.1O67.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 5.304,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Beklagte zu 71% und der Kläger zu 29 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 71 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt der Kläger zu 29 %. Die Kosten der Nebenintervention trägt der Kläger zu 29 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.