7 KLs 6/18•Landgericht Düsseldorf, 2018-10-30, 7 KLs 6/18
Full text
Landgericht Düsseldorf — 7 KLs 6/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-30
Aktenzeichen: 7 KLs 6/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:1030.7KLS6.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte H1 ist der Brandstiftung in acht Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung, schuldig.
Der Angeklagte N1 ist der Brandstiftung in zehn Fällen schuldig.
Der Angeklagte G1 ist der Brandstiftung in neun Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung, schuldig.
Der Angeklagte H1 wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte N1 wird zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte G1 wird zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte H1 trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.
Hinsichtlich der Angeklagten N1 und G1 wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen; ihre eigenen notwendigen Auslagen tragen sie selbst.
Angewandte Vorschriften:
H1: §§ 303 Abs. 1, 303 c, 306 Abs. 1 Nr. 1 und 4, 25 Abs. 2, 52, 53, StGB
N1: §§ 306 Abs. 1 Nr. 1 und 4, 25 Abs. 2, 53 StGB
§§ 1, 32, 105 JGG
G1: §§ 303 Abs. 1, 303 c, 306 Abs. 1 Nr. 1 und 4, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB
§§ 1, 105 JGG
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