25 T 571/18•Landgericht Düsseldorf, 2018-09-20, 25 T 571/18
Full text
Landgericht Düsseldorf — 25 T 571/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-20
Aktenzeichen: 25 T 571/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0920.25T571.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Amtsgerichts Ratingen vom 27.08.2018 (31 M 836/18) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Ratingen zurückverwiesen.
Das Amtsgericht Ratingen hat bei seiner erneuten Entscheidung den Erlass des beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht mit der Begründung zurückzuweisen, dass eine privilegierte Pfändung bei Unterhaltsansprüchen gemäß § 850 d ZPO nicht aus einem Vollstreckungsbescheid erfolgen könne.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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