23 O 236/16•Landgericht Düsseldorf, 2018-03-07, 23 O 236/16
Full text
Landgericht Düsseldorf — 23 O 236/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-07
Aktenzeichen: 23 O 236/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0307.23O236.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagten wird verurteilt, an den Kläger 9.685,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 12.07.2016 Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des PKW BMW 530d-Touring, Fahrgestellnummer B zu bezahlen.
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte seit dem 12.07.2016 im Verzug der Annahme der unter Klageantrag Ziff. 1 bezeichneten Gegenleistung befindet.
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber den A, L-Straße, D von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 957,95 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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