13 O 432/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-07-19, 13 O 432/16
Full text
Landgericht Düsseldorf — 13 O 432/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-19
Aktenzeichen: 13 O 432/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0719.13O432.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.481,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.01.2017 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche aus der und auf die treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung der Klägerin an der Q GmbH & Co. KG. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte insoweit im Annahmeverzug befindet.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von sämtlichen weiteren Schäden freizustellen, welche der Klägerin aufgrund der Beteiligung an der Q GmbH & Co. KG zukünftig entstehen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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