13 O 30/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-07-19, 13 O 30/16
Full text
Landgericht Düsseldorf — 13 O 30/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-19
Aktenzeichen: 13 O 30/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0719.13O30.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.597,50 € nebst 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.02.2015 zuzüglich 4,60 € vorgerichtliche Mahnkosten zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt 76 % der Kosten des Rechtsstreits und die Beklagte 24 % der Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung iHv 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung iHv 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit iHv 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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