9 O 396/14•Landgericht Düsseldorf, 2017-06-19, 9 O 396/14
Full text
Landgericht Düsseldorf — 9 O 396/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-19
Aktenzeichen: 9 O 396/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0619.9O396.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von F 1.813,23 nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die außergerichtlichen Anwaltskosten einen Betrag in Höhe von F 887,03 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 58% und die Beklagte zu 42%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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