22 S 157/16•Landgericht Düsseldorf, 2017-01-13, 22 S 157/16
Full text
Landgericht Düsseldorf — 22 S 157/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-13
Aktenzeichen: 22 S 157/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2017:0113.22S157.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.05.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss (77 C 1517/15) abgeändert und die Beklagte wird unter Zurückweisung ihrer Berufung verurteilt, an den Kläger 889,21 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2015 zu zahlen sowie den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten N2 & Z, I-Weg, 40233 Düsseldorf i. H. v. 78,89 EUR freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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