Landgericht Düsseldorf, 2016-12-16, 10 O 69/15

10 O 69/15Cantonal CourtDec 16, 2016

Full text

Landgericht Düsseldorf — 10 O 69/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-16

Aktenzeichen: 10 O 69/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1216.10O69.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 16.250,00 nebst Zinsen in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 10.450,00 EUR seit dem 30.09.2006, aus 1.600,00 EUR seit dem 30.11.2006 und aus 4.200,00 EUR seit dem 30.09.2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Darlehensverträge mit den Nummern 005 6778704, 035 6778704 und 025 6778704 vom 11.09.2006, 16./27.22.2006 und 11.09.2006 durch den wirksamen Widerruf der Kläger in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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