3 O 37/13•Landgericht Düsseldorf, 2016-11-24, 3 O 37/13
Full text
Landgericht Düsseldorf — 3 O 37/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-24
Aktenzeichen: 3 O 37/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1124.3O37.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.578,38 € sowie weitere 2.000,00 € Schmerzensgeld jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 19.03.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 429,47 € vorgerichtliche, nicht anrechenbare, Anwaltsgebühren zu zahlen, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 19.03.2013.
Die Kosten des Rechtsstreits inklusive der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens (Amtsgericht Langenfeld - 34 H 5/12) und der Berufungsinstanz (Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 159/14) trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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