Landgericht Düsseldorf, 2016-11-24, 3 O 37/13

3 O 37/13Cantonal CourtNov 24, 2016

Full text

Landgericht Düsseldorf — 3 O 37/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-24

Aktenzeichen: 3 O 37/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1124.3O37.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.578,38 € sowie weitere 2.000,00 € Schmerzensgeld jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 19.03.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 429,47 € vorgerichtliche, nicht anrechenbare, Anwaltsgebühren zu zahlen, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 19.03.2013.

Die Kosten des Rechtsstreits inklusive der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens (Amtsgericht Langenfeld - 34 H 5/12) und der Berufungsinstanz (Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 159/14) trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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