34 O 69/15•Landgericht Düsseldorf, 2016-11-22, 34 O 69/15
Full text
Landgericht Düsseldorf — 34 O 69/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-22
Aktenzeichen: 34 O 69/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1122.34O69.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2015 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 2/3 und der Beklagte 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung des Gegners jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.
Streitwert: 3.000,-- €
Klagantrag zu 1.: 1.000,-- €
Klagantrag zu 2.: 2.000,-- €
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