Landgericht Düsseldorf, 2016-11-22, 34 O 69/15

34 O 69/15Cantonal CourtNov 22, 2016

Full text

Landgericht Düsseldorf — 34 O 69/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-22

Aktenzeichen: 34 O 69/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1122.34O69.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2015 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 2/3 und der Beklagte 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung des Gegners jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.

Streitwert: 3.000,-- €

Klagantrag zu 1.: 1.000,-- €

Klagantrag zu 2.: 2.000,-- €

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